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Fortbildungspflicht für Heilberufe

Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) sieht in Artikel 5 die Weiterbildungspflicht vor: 
„Heilpraktiker sind zur ständigen Weiterbildung in den von Ihnen ausgeübten Disziplinen verpflichtet“ 
(BOH Art. 4 Abs. 6-BGH VI ZR 206/90). 
Danach beruht die Weiterbildungspflicht auf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung und verpflichtet Heilpraktiker,
"sich über die Fortschritte der Heilkunde und auch über anderweitig gewonnene Erkenntnisse von Nutzen und Risiken der von ihnen angewendeten Heilverfahren fortlaufend zu unterrichten."
 

Wir unterstützen Sie, Ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen!

 

Die Rechtslage für weitere alternative Heilberufe 

Jeder Berufausübende, besonders der in Beratungsberufen tätige ist laut BGB dazu verpflichtet, die „im Verkehr übliche Sorgfalt" zu wahren. Zu den Sorgfaltspflichten gehört auch die von den Berufsverbänden geforderte regelmäßige Fortbildung. Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, der einen Schaden für den Klienten/Patienten zur Folge hat, kann sich der Sorgfaltspflichtige strafbar und/oder schadensersatzpflichtig machen (BGB § 276).

Unsere Empfehlung 

Aufgrund der genannten Gesetzeslage empfehlen wir Ihnen, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um Ihrer Weiterbildungspflicht nachzukommen und sich auf dem neuesten Stand zu halten. Mit unseren zahlreichen Aus- und Weiterbildungen sind Sie immer gut beraten. Zudem erhalten Sie nach Kursende einen Fachfortbildungsnachweis.

Unser Fachfortbildungspunkte-System

Unser Fachfortbildungspunkte-System weist jedem Block eines Webinars/Seminars einen Punktewert zu, dessen Höhe sich nach dem zeitlichen Aufwand für die absolvierten Unterrichtsstunden bemisst. Den jeweiligen Wert finden Sie bei den Blockinformationen auf der entsprechenden Webseite. Die Punkte werden nach Beendigung des Weiterbildungsblocks und nach Eingang Ihrer letzten Zahlung gutgeschrieben.

Ein Fachfortbildungszertifikat (FFZ) können Sie bei uns jeweils zum Jahresende erhalten, wenn Sie in dem betroffenen Kalenderjahr mindestens 120 Fachfortbildungspunkte erreicht haben.

Bitte beachten Sie, dass die Fachfortbildungspunkte jeweils am Kursende gutgeschrieben werden.
Beispiel: Kurs hat am 05.09.2022 begonnen und endet am 20.02.2023. Die Gutschrift der Fachfortbildungspunkte erfolgt zum 20.02.2023 und wird somit für das Kalenderjahr 2023 gut geschrieben.

Fachfortbildungspunkte erhalten Sie für alle Blöcke von Webinaren und Seminaren, die der Weiterbildung in Ihrem zertifizierten Heilberuf dienen.

Zertifizierte Heilberufe sind Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker (Psychotherapie) aber auch Ernährungs- und Gesundheitsberater, Psychologische Berater, Bachblütenberater, Fastenbegleiter, Sportberater und Ähnliches. Für alle, die in einem zertifizierten Heilberuf arbeiten ist das Sammeln von Fachfortbildungspunkten und der Erhalt eines Fachfortbildungszertifikats sinnvoll, damit sie nach außen demonstrieren können, z.B. durch den Aushang im Wartezimmer, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Ein solches Zertifikat kann zudem im Rechtsfall ein wichtiges Hilfsmittel sein.

Bitte beachten Sie:

  • Die Fortbildungspunkte sind nicht auf Dritte übertragbar.
  • Ein Fachfortbildungszertifikat erhalten Sie nur für Kurse, die der Weiterbildung in Ihrem zertifizierten Beruf dienen.
  • Sie erhalten kein Fachfortbildungszertifikat für Kurse, die Ihrer Ausbildung in diesem Beruf dienen.
  • Fortbildungspunkte anderer Institute bzw. Verbände können nicht gut geschrieben werden.


Beispiel:

  • Beispiel A: Sie sind bereits Heilpraktiker, möchten in Ihrer Praxis mit Ernährungslehre arbeiten und belegen daher den Kurs Ernährungs- und Gesundheitsberater. Da es sich hierbei um eine Weiterbildung für Ihren Heilpraktikerberuf handelt, bestätigen wir Ihnen die angegebenen Fortbildungspunkte mit dem Fachfortbildungszertifikat.
  • Beispiel B: Sie möchten sich zum Gesundheitsberater ausbilden lassen und buchen diese Blöcke. Dafür erhalten Sie kein Fachfortbildungszertifikat, da es sich um eine Aus- und nicht um eine Weiterbildung handelt.

Wie bekommen Sie Ihr Zertifikat?

Senden Sie uns nach erreichter Mindestpunktezahl eine E-Mail mit der Bitte um Ausstellung eines Zertifikats.

Fachfortbildungsnachweise

Nach Beendigung eines Seminarblocks bestätigen wir Ihnen die Teilnahme an den absolvierten Schulungen. Sie können sich diesen kostenlosen Fachfortbildungsnachweis in unserem E-Learning-Portal selbst als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken!

Fachfortbildungszertifikate

Wenn Sie in einem Kalenderjahr in unserem Institut mindestens 120 Fachfortbildungspunkte erreicht haben, senden wir Ihnen auf Anforderung ein Fachfortbildungszertifikat zu. So haben Sie es für sich und für andere, wie z.B. Versicherungen, schriftlich, dass Sie Ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind! Das gibt Ihnen ein gutes Gefühl!

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